Die Stiftung fördert Projekte gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz – etwa im kulturellen, sportlichen, pädagogischen Bereich sowie im Jugendaustausch. Anträge juristischer Personen und rechtsfähiger Vereine können fortlaufend gestellt werden, müssen aber zwei bis drei Monate vor Projektbeginn eingehen. Informationen und Antragstellung