Bis zu 1500 € für Aktionen zur Kommunalwahl können beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Gliederungen der Jugendverbände und kommunalen Jugendringe in NRW. Gefördert werden können zum Beispiel Veranstaltungen rund um das Thema Wahlen, jugendpolitische Dialoge, Qualifizierungsmaßnahmen oder auch die kommunale U16-Koordination. Informationen
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