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30.09.2025

FAQ KJHG 2025 + Verhältnis § 27a GO NRW und SGB VIII (LAG Kommunale Jugendringe NRW/ LWL/ LVR)

Kommunale Jugendringe sind künftig mit einer beratenden Stimme im Jugendhilfeausschuss vertreten. Das Vorschlagsrecht von anerkannten Trägern der Jugendhilfe für stimmberechtigte Mitglieder bleibt davon unberührt. Auch Jugendselbstvertretungen haben jetzt eine beratende Stimme. Daraus ergeben sich Handlungsbedarfe für Jugendringe und Jugendverbände, aber auch für Jugendämter. Informationen. Verhältnis §27a GO NRW und SGB VIII. Darüber hinaus hat der LWL zu diesem Thema eine FAQ veröffentlicht.

Beiträge
25.06.2026

#KiN –Kompetent im Netz: Zwischen Manipulation, KI und Demokratie (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)

18. September, Bochum. Die Veranstaltungsreihe #KiN informiert Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte darüber, wie sie Schülerinnen und Schüler im Umgang mit KI, Deepfakes und digitaler...

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25.06.2026

Vorstellung der Bedrohungsstudie zu rechtsextremen Angriffen auf Strukturen der Jugendverbandsarbeit (Deutscher Bundesjugendring)

13. Juli 2026, 15:30-17:30 Uhr, online. Die Bedrohungsstudie widmet sich vor allem den Erfahrungen mit Bedrohungen und Angriffen auf Jugendverbände, Jugendringe und Jugendgruppen aus einem nicht...

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