Antragsfrist: 15. Januar 2026 (keine Ausschlussfrist). Zuwendungen werden künftig über die Bezirksregierungen ausgeschüttet (nicht mehr über die Diakonie RWL). Das Antragssystem wird voraussichtlich Mitte Dezember freigeschaltet. Überjährige Anträge sind möglich. Die Bagatellgrenze liegt voraussichtlich bei 2.000 €. Ehrenamtliches Engagement kann eingebracht werden. Zur Förderrichtlinie. Zum Förderportal.