Mit dem Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 2025 treten Änderungen in Kraft: Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wird auf 3.300 € angehoben. Die Ehrenamtspauschale auf 960 € (§ 3 EStG). Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erhöht sich auch 50.000 € und die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 €. E-Sports wird als neuer gemeinnütziger Zweck definiert und gemeinnützige Organisationen dürfen, steuerlich unschädlich, Photovoltaikanlagen betrieben. (§ 52; § 55; §58; § 64 AO)
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen