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30.03.2026

Arbeitshilfe Zur Umsetzung von Frühintervention nach § 7 Konsumcannabisgesetz (BAG Landesjugendämter)

Das Konsumcannabisgesetz sieht vor, dass Polizei und Ordnungsbehörden das Jugendamt informieren, wenn bei Cannabisauffälligkeiten Minderjähriger gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Die Arbeitshilfe erläutert den rechtlichen Rahmen, beschreibt die Aufgaben der beteiligten Akteure und gibt praxisorientierte Hinweise zur Umsetzung der Frühintervention.

Arbeitshilfe-Umsetzung-Frühintervention-Paragraph-7-KCanG

Beiträge
25.06.2026

#KiN –Kompetent im Netz: Zwischen Manipulation, KI und Demokratie (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)

18. September, Bochum. Die Veranstaltungsreihe #KiN informiert Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte darüber, wie sie Schülerinnen und Schüler im Umgang mit KI, Deepfakes und digitaler...

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25.06.2026

Vorstellung der Bedrohungsstudie zu rechtsextremen Angriffen auf Strukturen der Jugendverbandsarbeit (Deutscher Bundesjugendring)

13. Juli 2026, 15:30-17:30 Uhr, online. Die Bedrohungsstudie widmet sich vor allem den Erfahrungen mit Bedrohungen und Angriffen auf Jugendverbände, Jugendringe und Jugendgruppen aus einem nicht...

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