Das Konsumcannabisgesetz sieht vor, dass Polizei und Ordnungsbehörden das Jugendamt informieren, wenn bei Cannabisauffälligkeiten Minderjähriger gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Die Arbeitshilfe erläutert den rechtlichen Rahmen, beschreibt die Aufgaben der beteiligten Akteure und gibt praxisorientierte Hinweise zur Umsetzung der Frühintervention.
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