Im Mittelpunkt der Förderung stehen Projekte zur Chancengerechtigkeit & Überwindung von sozialer Benachteiligung und zur Stärkung von internationaler und interkultureller Verständigung. Ab einer Förderung von 50.000 € müssen öffentliche Akteure in das Projekt eingebunden sein. Bei einem Projektvolumen unter 50.000 € gilt eine Antragsfrist zum 1. April oder 1. Oktober, über 50.000 Euro gilt der 1. Juni und der 1. Dezember eines Jahres. Informationen und Antragstellung
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