Mit dem Feststellungsverfahren nach dem Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG) besteht für Menschen ohne formalen Berufsabschluss ab dem 1. Januar 2025 erstmals ein Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes. In Deutschland leben zahlreiche berufserfahrene Menschen ohne formalen Abschluss, deren Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen besser anerkannt werden für mehr persönliche Aufstiegschancen und gegen den Fachkräftemangel. Informationen