Antragsfrist: 31. Mai. Die Fördermodalitäten entsprechen denen des zum 28.02.2025 beendeten Landesprogramms „Gemeinsam MehrWert“. Antragsberechtigt sind damit nur Kommunen und kreisangehörige Gemeinden (auch ohne eigenes Jugendamt). Die Kommunen sollen bei der Planung und Umsetzung der Projekte die freien Träger und sonstige mit der Migration beauftragte Stellen beteiligen und können Fördermittel an diese weiterleiten.