Sexuelle Bildung ist im Rahmen des § 14 SGB VIII als Teil des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes verankert. Kinder sollen durch sexuelle Bildung lernen, ihre Sexualität zu verstehen, sichere Beziehungen zu gestalten und insbesondere auch über ihren Körper, ihre Bedürfnisse und Grenzverletzungen sprechen zu dürfen. Im Titelthema „Kein „Nice-to-have“ -Sexuelle Bildung als zentrales Element des erzieherischen und gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes“ (Artikel als pdf) erfahren Sie mehr. Zur vollständigen Ausgabe des AJS-Forums.