24.-28. November, Berlin. Mit der Reform des SGB VIII gilt nunmehr auch für die Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 „die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sicherzustellen“. Welche fachlichen und strukturellen Rahmenbedingungen hierfür notwendig? Gibt es bereits Praxisbeispiele? Ein Austausch mit Praktiker*innen, Fachleuten und verantwortliche aus Politik und Verwaltung.
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