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30.09.2025

FAQ KJHG 2025 + Verhältnis § 27a GO NRW und SGB VIII (LAG Kommunale Jugendringe NRW/ LWL/ LVR)

Kommunale Jugendringe sind künftig mit einer beratenden Stimme im Jugendhilfeausschuss vertreten. Das Vorschlagsrecht von anerkannten Trägern der Jugendhilfe für stimmberechtigte Mitglieder bleibt davon unberührt. Auch Jugendselbstvertretungen haben jetzt eine beratende Stimme. Daraus ergeben sich Handlungsbedarfe für Jugendringe und Jugendverbände, aber auch für Jugendämter. Informationen. Verhältnis §27a GO NRW und SGB VIII. Darüber hinaus hat der LWL zu diesem Thema eine FAQ veröffentlicht.

Beiträge
23.01.2026

Sonderförderung „Sexuelle Bildung“ (AEJ NRW/ ELAGOT NRW)

Pauschal zwischen 500-1.500 € pro Vorhaben (max. 100%). Gefördert werden Projekte der Mitglieder von AEJ-NRW und ELAGOT-NRW und Zusammenschlüsse mehrerer Träger. Vorhaben müssen einen klaren...

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18.12.2025

Refinanzierung von Freizeitplätzen für Kinder und Jugendliche mit internationalen Biografien (AEJ NRW) (2026)

Aus den Projektgeldern des Landesjugendringes für „Du.Ich.Wir – Internationale Biografien im Jugendverband“ finanzieren wir auch dieses Jahr unkompliziert Freizeitplätze für Kinder...

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03.03.2026

Kunstwerk Chemie – Mal- und Zeichenwettbewerb (LizzyNet)

Einsendeschluss: 19. Mai. Unter dem Titel „Kunstwerk Chemie“ starten die Chemieverbände Rheinland-Pfalz und das Onlinemagazin LizzyNet einen bundesweiten Mal- und Zeichenwettbewerb für...

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03.03.2026

Jungen_ zwischen Männlichkeit, Rassismus und Klassismus (LAG Jungenarbeit NRW)

26.-27. November, 10-16 Uhr, Dortmund. Anmeldeschluss: 12. November. Verhaltensweisen, die als „toxisch männlich“ gelten, werden vorschnell mit Herkunft, Kultur oder Religion erklärt. Dadurch...

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