Mit dem Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 2025 treten Änderungen in Kraft: Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wird auf 3.300 € angehoben. Die Ehrenamtspauschale auf 960 € (§ 3 EStG). Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erhöht sich auch 50.000 € und die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 €. E-Sports wird als neuer gemeinnütziger Zweck definiert und gemeinnützige Organisationen dürfen, steuerlich unschädlich, Photovoltaikanlagen betrieben. (§ 52; § 55; §58; § 64 AO)