Beantragt werden können Fortbildungen, die Entwicklung von Praxiskonzepten, die Durchführung von Fachtagen sowie die Entwicklung von Materialien. Diese Maßnahmen dienen der Weiterentwicklung der Qualität im Bereich der außerunterrichtlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in der OGS. Antragsberechtigt sind die anerkannten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die zugleich Träger von außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten sind.
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