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22.03.2023

Wir sehen uns vor Gericht: (Jugend-) Schöffenwahl 2023

Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist keine Voraussetzung für die Übernahme des Ehrenamts. Schöffinnen und Schöffen müssen bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt sein, über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und straffrei sein. Es werden vorurteilsfreie und meinungsstarke Persönlichkeiten gesucht. Bei Jugendschöffinnen bzw. -schöffen wird erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden vorausgesetzt. Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung für Zeitaufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden für die Sitzungstage vom Arbeitgeber freigestellt. In vielen Kommunen ist es möglich sich zu bewerben oder vorschlagen zu lassen. Weitere Informationen.

Beiträge
06.07.2026

jung, ehrenamtlich, politisch (AEJ-NRW)

26. November, Düsseldorf, 10-18 Uhr. Ein Einstieg in das politische Leben in NRW: Wie funktioniert Politik – und wie wirst Du selbst wirksam? Für Ehrenamtliche ab 16 Jahren. Schulbefreiung...

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20.10.2026

Save-the-Date: U16-Wahl zur Landtagswahl (Landesjugendring NRW)

Im kommenden Jahr findet am 25. April die Landtagswahl statt, zum ersten Mal auch für alle 16- und 17-Jährigen. Deshalb können in der Woche vom 12. – 16. April 2027 alle noch nicht...

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20.10.2026

Verteiler für Kommunikationspakete (Zukunft Demokratie)

Zweimal wöchentlich verschickt „Zukunft Demokratie“ Talking Points, Hintergrundrecherchen und Material für Social Media zu aktuellen Debatten rund um Demokratie und gesellschaftlichen...

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