arbeitsgemeinschaft evangelische jugend in nrw
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22.03.2023

Wir sehen uns vor Gericht: (Jugend-) Schöffenwahl 2023

Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist keine Voraussetzung für die Übernahme des Ehrenamts. Schöffinnen und Schöffen müssen bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt sein, über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und straffrei sein. Es werden vorurteilsfreie und meinungsstarke Persönlichkeiten gesucht. Bei Jugendschöffinnen bzw. -schöffen wird erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden vorausgesetzt. Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung für Zeitaufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden für die Sitzungstage vom Arbeitgeber freigestellt. In vielen Kommunen ist es möglich sich zu bewerben oder vorschlagen zu lassen. Weitere Informationen.

Beiträge
23.01.2026

Sonderförderung „Sexuelle Bildung“ (AEJ NRW/ ELAGOT NRW)

Pauschal zwischen 500-1.500 € pro Vorhaben (max. 100%). Gefördert werden Projekte der Mitglieder von AEJ-NRW und ELAGOT-NRW und Zusammenschlüsse mehrerer Träger. Vorhaben müssen einen klaren...

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18.12.2025

Refinanzierung von Freizeitplätzen für Kinder und Jugendliche mit internationalen Biografien (AEJ NRW) (2026)

Aus den Projektgeldern des Landesjugendringes für „Du.Ich.Wir – Internationale Biografien im Jugendverband“ finanzieren wir auch dieses Jahr unkompliziert Freizeitplätze für Kinder...

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03.03.2026

Kunstwerk Chemie – Mal- und Zeichenwettbewerb (LizzyNet)

Einsendeschluss: 19. Mai. Unter dem Titel „Kunstwerk Chemie“ starten die Chemieverbände Rheinland-Pfalz und das Onlinemagazin LizzyNet einen bundesweiten Mal- und Zeichenwettbewerb für...

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03.03.2026

Jungen_ zwischen Männlichkeit, Rassismus und Klassismus (LAG Jungenarbeit NRW)

26.-27. November, 10-16 Uhr, Dortmund. Anmeldeschluss: 12. November. Verhaltensweisen, die als „toxisch männlich“ gelten, werden vorschnell mit Herkunft, Kultur oder Religion erklärt. Dadurch...

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