Befindet sich eine Einrichtung aus unseren Strukturen aufgrund der Energiekrise in einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage und hat sie in 2022 und 2023 eine Förderung des BMFSFJ erhalten, kann ein Zuschuss bis spätestens 31. August 2023 schriftlich beantragt werden. Informationen und Antrag.
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