Zum Schuljahresbeginn 2026/27 haben alle Schüler*innen der 1. Klasse einen Rechtsanspruch auf Ganztags“betreuung“ in der Schule. Dies stellt die evangelische Jugendarbeit vor die Frage, ob und in welcher Weise sie sich in diesem Handlungsfeld einbringen möchte. Darüber hinaus sind Kommunen dabei, Rahmenkonzepte und dergleichen mehr für die Ausgestaltung des Offenen Ganztags zu entwickeln. Dies bietet die Möglichkeit der Partizipation und Mitgestaltung für die Ev. Jugend vor Ort. Das Amt für Jugendarbeit der EKiR hat ein Arbeitspapier für Mitarbeitende der Evangelischen Jugendarbeit zusammengestellt, das mögliche Antworten und Tipps zur Orientierung gibt.
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