Gefördert werden z.B. Durchführungen von Fortbildungsmaßnahmen bei anerkannten Weiterbildungsträgern, OGS-standortübergreifende Fortbildungsveranstaltungen der OGS-Träger oder Fortschreibung und Weiterentwicklung der (pädagogischen) Konzepte von OGS-Angeboten. Die Bagatellgrenze liegt bei 1000 €, die höchstmögliche Förderung pro Antrag liegt bei Fortbildungen bei 8000 € und bei Maßnahmen zur fachlichen Entwicklung bei 5500 €. Die Förderung umfasst 90% der Gesamtkosten der geplanten Maßnahme, der Anteil des Trägers liegt bei 10% der Gesamtkosten der geplanten Maßnahme. Die Antragstellung erfolgt per Mail.
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