Bis zum Stichtag sind Interessenbekundungen einzureichen. Gefördert wird die Durchführung eines Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe. Förderfähig sind neue Inhalte und Methoden für die Jugendhilfe zu entwickeln und in die Praxis umzusetzen und die wissenschaftliche Begleitung. Pflichtaufgaben nach SGB VIII sind nicht förderfähig. Weitere Informationen im Schreiben vom LVR.
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