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21.10.2024

Europa-Schecks 2025

Die Landesregierung NRW stellt insgesamt eine Mio. € für Aktivitäten mit einem inhaltlichen Europa-Schwerpunkt zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Akteure der Zivilgesellschaft, außerschulische Bildungseinrichtungen, Schulen und die kommunale Familie. Die Antragsstellung für Maßnahmen in 2025 kann zu folgenden Stichtagen erfolgen: 1. Dezember 2024, 1. Februar 2025, 1. April 2025, 1. Juni 2025, 1. August 2025. Eine Maßnahme muss innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein (Ausnahmen möglich). Eine Antragstellung im folgenden Projektzeitraum ist möglich. Ein Antrag ist spätestens bis zwei Monate vor Projektbeginn zu stellen. Informationen und Bewerbung.

Beiträge
19.03.2026

15. Werkstatt-Gespräch: Evangelische Jugendarbeit in Kooperation mit Schule (AfJ EKiR, AfJ EKvW)

15. April, 12-14 Uhr, online. Anmeldeschluss: 14. April. Im Werkstattgespräch geht es darum, wie die Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe und Trägern im Ganztag – besonders mit Blick auf...

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18.03.2026

Jugendreferent*in (m/w/d) (Ev. Kirchenkreis Paderborn)

Teilzeit oder Vollzeit, befristet bis 17. September 2027. Bewerbungsschluss: 30. April...

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