Förderfähig sind unter Anderem Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform -, Vereine und Verbände. Gefördert werden 25 Prozent des fabrikneuen Anschaffungspreises und maximal 2.500 Euro. Anträge können noch bis zum 29. Februar 2024 elektronisch beim BAFA eingereicht werden. Informationen zur Richtlinie
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