Konkret bedeutet das, dass die Personalkostenobergrenze für Leitung, Betreuung und Verwaltung um jeweils 10.000 Euro angehoben werden. Ebenso werden die Zuschüsse bei folgenden Angeboten angehoben: Anschubfinanzierung – neue Angebote: Erhöhung des maximalen Zuschusses auf 400.000 Euro; Anschubfinanzierung – bestehende Angebote: Erhöhung des maximalen Zuschusses auf 200.000 Euro; Große Projektförderung: Erhöhung des maximalen Zuschusses auf 400.000 Euro; Kleine Projektförderung: Erhöhung des maximalen Zuschusses au 200.000 Euro. Fragen können per Mail gestellt werden.