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13.02.2025

Sonderurlaub für Ehrenamtliche in der Jugendhilfe in NRW

Personen, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig und mindestens 16 Jahre alt sind, ist gemäß Sonderurlaubsgesetz Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen durch ihre Arbeitgebenden auf Antrag unbezahlter Sonderurlaub zu gewähren. Der Verdienstausfall, der den Ehrenamtlichen durch die unbezahlte Freistellung entsteht, kann mit Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans NRW – nach Antragstellung – ausgeglichen werden. Informationen zum Antrag 
Beiträge
07.10.2025

Förderung von Freizeitplätzen (AEJ-NRW)

100% Förderung. Gefördert werden Freizeitplätze für Kinder und Jugendliche mit internationalen Biografien und/oder Fluchterfahrung. Informationen und Antrag. ...

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07.10.2025

Vielfalt schützt. Gemeinsam stark gegen Gewalt (2026) (AEJ-NRW)

100%-Förderung. Antragsschluss: 15. November. Gefördert werden Maßnahmen zur Extremismusprävention.Antragsaufforderung Vielfalt schützt 2026 ...

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07.08.2025

RADIKAL VERNETZT?! DIGITAL MANIPULIERT?! Radikalisierung und extremistische Dynamiken im Netz (ELAGOT NRW u.a.)

5. November, Köln. 6. November, Münster, jeweils 9:30-16 Uhr. Anmeldeschluss: 31. August. Fachtag für Mitarbeitende der (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit. Wie sind extremistische Inhalte im Netz...

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17.10.2025

Wir suchen Dich! (m/w/d), OT-Arbeit, Neuss

Teilzeit (23h/ Woche), unbefristet. Qualifikation: Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder vergleichbar...

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17.10.2025

Jugendleitung (m/w/d) in der Ev. Kirchengemeinde Flamersheim

Vollzeit, Bewerbungsschluss: 15. November. Zur Stellenausschreibung. ...

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