Ab sofort können Anträge für die KJFP Förderpositionen 2.1; 2.2; 3.1-3.2; 4.1-4.5; 5.1-5.4; 6.1 und 6.2 gestellt werden. Stichtag für den Eingang der Anträge ist der 10. Januar 2026. Keine Ausschlussfrist, spätere Anträge werden nachrangig behandelt. Maßnahmenbeginn ab 1. Mai 2026 möglich.
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