Pauschal zwischen 500-1.500 € pro Vorhaben (max. 100%). Gefördert werden Projekte der Mitglieder von AEJ-NRW und ELAGOT-NRW und Zusammenschlüsse mehrerer Träger. Vorhaben müssen einen klaren Bezug zur „Sexuelle Bildung“ haben und/ oder die Erprobung/ Umsetzung von sexualpädagogischen Konzepten zum Gegenstand haben. Die Erstellung und/ oder Überarbeitung von Schutzkonzepten bzw. sexualpädagogischen Konzepten ist nicht förderfähig. Obligatorisch ist die Teilnahme an der Kick-Off-Veranstaltung am 25. März, 10-11:30 Uhr (Zoom) und an der Kick-Out-Veranstaltung, 10. November, 10-11:30 Uhr (Zoom). Antragsberatung und weitere Informationen. FAQ. Antragstellung (Online).
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